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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Aktuelle AGB unter https://www.studiosus.com/AGB

PDF unter: Studiosus Reisen AGB 2020.pdf

Allgemeine Reisebedingungen 2020

Warum sollten Sie die Reisebedingungen lesen?

Auf eine transparente und faire Vertragsbeziehung und eine gute Information unserer Kunden haben wir schon immer größten Wert gelegt. Das seit dem 1.7.2018 geltende Reisevertragsrecht bringt eine Vielzahl von Neuerungen und Änderungen. Es sieht auch vor, dass Sie als Kunde bei der Buchung mit dem vorstehenden "Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise" über Ihre Rechte informiert werden. Dennoch steht in unseren überarbeiteten Reisebedingungen vieles, das zusätzlich wichtig ist oder wichtig werden könnte. Die im Folgenden angegebenen Paragrafen beziehen sich auf die seit 1.7.2018 geltende Gesetzesfassung.

Qualität zu erschwinglichen Preisen bedingt bei Gruppenreisen eine Mindestteilnehmerzahl, die in der jeweiligen Ausschreibung für den einzelnen Reisetermin angegeben ist. Näheres - auch zur Absagefrist bis spätestens am 21. Tag vor Reisebeginn - finden Sie in Ziffer VIII. Die Reisebedingungen informieren Sie zum Beispiel auch über Ihre gesetzlich geregelten Obliegenheiten zur Vermeidung von Anspruchsverlusten in Ziffer XI.

Im direktem Anschluss an die Allgemeinen Reisebedingungen finden Sie unsere Datenschutzinformationen nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die Erläuterungen zur Eignung unserer Reisen im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität unter Inklusion und Barrierefreiheit sowie unsere aktuellen Informationen zu Verbraucherstreitbeilegungsverfahren.

I. Abschluss des Reisevertrages

1. Ein Vertrag kommt nach der gesetzlichen Regelung stets erst in dem Zeitpunkt zustande, in dem verbindliche Vertragserklärungen beider Seiten (Angebot und deckungsgleiche Annahme) in der vereinbarten Form vorliegen. Die Annahmeerklärung muss darüber hinaus rechtzeitig erfolgen. Die Reisebeschreibung im Katalog oder Internet (im Folgenden "Ausschreibung", vgl. Ziffer XIV) ist kein Angebot im Rechtssinn, sondern geht den Vertragserklärungen voraus (invitatio ad offerendum). Die Rollen bei der Abgabe des Angebots können wechseln, typischerweise stellt die formfrei mögliche Anmeldung des Kunden das Angebot auf Abschluss eines Reisevertrages dar, an das der Kunde bis zum Zugang einer deckungsgleichen Annahme in Textform (Reisebestätigung) durch die Studiosus Reisen München GmbH (im Folgenden "Studiosus"), bis maximal 14 Tage ab Anmeldung gebunden ist. Eine durch ein Computerreservierungssystem oder sonstig im Reisebüro erstellte Vormerkungs-, Anmeldungs- oder Optionsbestätigung ersetzt diese Reisebestätigung nicht, sondern dokumentiert nur den Inhalt der Anmeldung.

2. Reisebüros sind nicht bevollmächtigt, vom Inhalt der Ausschreibung, dieser Reisebedingungen oder der Reisebestätigung abweichende Zusicherungen oder Vereinbarungen vorzunehmen.

II. Sonderfall Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht nach den §§ 312 ff. BGB besteht für Reiseverträge nur dann, wenn diese Verträge außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden sind, und auch nur dann, wenn die entsprechenden mündlichen Verhandlungen nicht auf vorhergehender Terminvereinbarung durch den Kunden als Verbraucher geführt wurden. Ansonsten gelten die gesetzlichen Rücktrittsund Kündigungsregelungen, vergleiche Ziffer VII und Ziffer XI Abs.4.

III. Ausführendes Luftfahrtunternehmen

Die EU-Verordnung Nr. 2111/2005 vom 14.12.2005 verpflichtet Reiseveranstalter, Reisevermittler und Vermittler von Beförderungsverträgen, die Kunden über die Identität jeder ausführenden Fluggesellschaft vor der entsprechenden vertraglichen Flugbeförderungsleistung zu unterrichten, sobald diese feststeht. Soweit dies bei Anmeldung noch nicht der Fall ist, muss zunächst die wahrscheinlich ausführende Fluggesellschaft angegeben werden. Bei Wechsel der Fluggesellschaft nach erfolgter Anmeldung ist der Kunde unverzüglich zu unterrichten.

IV. Vertragliche Leistungen

1. Der Vertragsinhalt ergibt sich aus den beiderseitigen Erklärungen bei Vertragsschluss und den dort in Bezug genommenen Dokumenten (vgl. Ziffer I Abs.1) und wird in der übermittelten Reisebestätigungzusammengefasst. Eventuelle besondere Vereinbarungen mit Studiosus, die aus Beweisgründen in Textform getroffen werden sollten, gelten vorrangig.

2. Unternehmungen, die in den vertraglichen Vereinbarungen als "Gelegenheit", "Möglichkeit" oder "Extratour" bezeichnet werden, sind selbst nicht Bestandteil der geplanten vertraglichen Leistungen, evtl. mit ihnen verbundene Kosten sind nicht im Reise preis enthalten.

3. Soweit Studiosus gemäß den vertraglichen Vereinbarungen die Beantragung von Visa oder ähnlichen Dokumenten übernimmt, erfolgt dies im Auftrag des Kunden (Geschäftsbesorgung). Die Erteilung von Visa selbst durch die zuständigen nationalen oder ausländischen Behörden ist nicht Bestandteil der Leistungsverpflichtung von Studiosus.

V. Sicherungsschein/Anzahlung/Zahlung

1. Wenn Reiseleistungen infolge von Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters ausfallen, ist über den Sicherungsschein die Rückzahlung des gezahlten Reisepreises und (nach Reiseantritt) zusätzlich notwendiger Aufwendungen für die Rückreise abgesichert. Alle Zahlungen auf den Reisepreis sind nur bei Vorliegen des Sicherungsscheines zu leisten. Er findet sich auf der Rückseite des ersten Blattes der Reisebestätigung.

2. Mit Zugang von Reisebestätigung und Sicherungsschein ist eine Anzahlung von 20 %, höchstens jedoch ein Betrag von 1000 € pro Reiseteilnehmer fällig. Der restliche Reisepreis wird am 20. Tag vor Reiseantritt (also nach Ablauf der Frist in Ziffer VI Abs. 4 bzw. VIII Abs. 1) bzw. bei späterer Buchung bei Erhalt der Reiseunterlagen fällig.

3. Zeitgleich mit der Anzahlung sind die fälligen Prämien für vermittelte Versicherungen in voller Höhe auszugleichen.

4. Ohne vollständige Zahlung des fälligen Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung durch Studiosus.

VI. Preisänderung nach Vertragsschluss

1. Studiosus ist berechtigt, den bestätigten Reisepreis zu erhöhen, soweit die begehrte Erhöhung sich unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten

a) Änderung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,

b) einer Änderung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen (Touristenabgaben; Hafen- oder Flughafengebühren sowie Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Beförderung; Einreise-, Aufenthalts- und öffentlich-rechtliche Eintrittsgebühren)

c) oder der Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt.

Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises und Berechnung des neuen Reisepreises nach dem folgenden Absatz 2 verlangen, soweit eine begehrte Senkung sich unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten Änderung der in Satz 1 aufgeführten Positionen ergibt und dies zu niedrigeren Kosten für Studiosus führt. Soweit für Studiosus dadurch Verwaltungskosten entstehen, können diese in tatsächlich entstandener Höhe vom errechneten Ermäßigungs- bzw. Erstattungsbetrag abgezogen werden, sie sind auf Verlangen des Kunden nachzuweisen.

2. Der Reisepreis wird maximal um den Betrag verändert, der sich bei Addition der Änderungsbeträge der in Abs. 1 genannten Kostenbestandteile ergibt. Soweit einschlägige Änderungen die Reisegruppe als Gesamtheit betreffen, werden sie zunächst pro Kopf umgelegt. Zur Ermittlung des Umlagebetrages wird - je nachdem, was für die Kunden günstiger ist - entweder die konkret erwartete oder die ursprünglich kalkulierte durchschnittliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt.

3. Studiosus muss dem Kunden eine solche Preiserhöhung unter Angabe des Erhöhungsgrundes spätestens am 21. Tag vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich unter Mitteilung der Berechnung mitteilen.

4. Eine Preiserhöhung bis zu 8 % ist einseitig wirksam. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 8 %,kann Studiosus den Kunden spätestens am 21. Tag vor Reiseantritt auffordern, innerhalb angemessener Frist, die angebotene Preiserhöhung anzunehmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Nach ausdrücklicher Annahme oder fruchtlosem Verstreichen einer solchen Frist gilt das Angebot als angenommen. Wählt der Kunde stattdessen den Rücktritt, so erhält er den Reisepreis unverzüglich zurück, Ansprüche auf Schadenersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen bleiben unberührt (§ 651i Abs. 3 Nr. 7 BGB).

VII. Rücktritt des Kunden /Vertragseintritt eines Ersatzteilnehmers/ Umbuchung /Zusatzkosten

1. Ein Recht zum kostenfreien Rücktritt besteht unter den Voraussetzungen der Ziffer VI Abs. 4 (Preiserhöhung über 8 %) oder bei einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Bestandteils der Reiseleistung sowie bei einer erheblichen Beeinträchtigung der Durchführung der Pauschalreise bzw. der Beförderung von Personen an den Bestimmungsort durch unvermeidbare außergewöhnliche Umstände am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe (§ 651h Abs. 3 BGB). Ansonsten ist der Rücktritt des Kunden (Storno) vor Reiseantritt jederzeit möglich, zieht jedoch einen Entschädigungsanspruch nach sich. 

Soweit nicht einzelvertraglich etwas anderes bestimmt wird, gelten dafür die nach den Vorgaben des § 651 h Abs. 2, Satz 1 BGB ermittelten nachstehenden Entschädigungspauschalen als vereinbart:

A. Flug- und Bahnreisen

 

bis inkl.

46. Tag vor Reisebeginn

20%

ab 45.

bis inkl.

31. Tag vor Reisebeginn

22%

ab 30.

bis inkl.

8. Tag vor Reisebeginn

25%

ab 7.

bis inkl.

2. Tag vor Reisebeginn

30%

ab 1. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt

35%

B. Busreisen und Reisen ohne Anreise bzw. mit Eigenanreise
 

bis inkl.

46. Tag vor Reisebeginn

25%

ab 45.

bis inkl.

8. Tag vor Reisebeginn

30%

ab 7.

bis inkl.

2. Tag vor Reisebeginn

40%

ab 1. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt

50%

C. KreuzfahrtStudienreisen
 

bis inkl.

46. Tag vor Reisebeginn

20%

ab 45.

bis inkl.

31. Tag vor Reisebeginn

22%

ab 30.

bis inkl.

15. Tag vor Reisebeginn

30%

ab 14.

bis inkl.

2. Tag vor Reisebeginn

40%

ab 1. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt

50%

D. Einzelne Reisen mit speziellem Hinweis bei der Ausschreibung
 

bis inkl.

46. Tag vor Reisebeginn

25%

ab 45.

bis inkl.

31. Tag vor Reisebeginn

30%

ab 30.

bis inkl.

15. Tag vor Reisebeginn

40%

ab 14.

bis inkl.

2. Tag vor Reisebeginn

50%

ab 1. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt

60%

Die Berechnung des Entschädigungsbetrags erfolgt entsprechend dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung und prozentual aus dem Gesamtreisepreis des betroffenen Kunden. Studiosus ist auf Verlangen des Reisenden verpflichtet, die Höhe der Entschädigung zu begründen.

2. Innerhalb einer angemessenen Frist, jedoch im Regelfall nicht später als sieben Tage vor Beginn der Reise, kann der Kunde unter Verwendung eines dauerhaften Datenträgers (zum Beispiel Brief, E-Mail, Fax) verlangen, dass ein von ihm benannter Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Studiosus kann dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte den vertraglichen Reiseerfordernissen nicht genügt. Nach Eintritt in den Vertrag haften ursprünglicher und neuer Reiseteilnehmer gemeinsam als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt tatsächlich entstehenden Mehrkosten, die nur in angemessenem Umfang gefordert werden dürfen. Der ursprüngliche Reiseteilnehmer erhält einen entsprechenden Kostennachweis.

3. Umbuchungen (z. B. von Reisetermin, Reiseziel, Unterkunft, Beförderungs- oder Tarifart, bei Flugreisen auch der Buchungsklasse und der Flugverbindungen) sind grundsätzlich nur durch Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Abs. 1 genannten Bedingungen (Rücktrittsentschädigung) und parallele Neuanmeldung möglich. Voraussetzung jeder Umbuchung ist die Verfügbarkeit der Leistung. Ändert sich bei Bus- und Bahnreisen lediglich der Abreiseort, werden bis zum 8. Tag vor Reisebeginn neben dem neu berechneten Reisepreis zusätzlich nur 25 € pro Person in Rechnung gestellt.

4. Fallen durch vom Kunden zu vertretende Umstände ohne mitwirkendes Verschulden durch Studiosus bei der Vorbereitung oder Durchführung der Reise zusätzliche Kosten für Vertragsleistungen an (z. B. wegen einer erforderlichen kostenpflichtigen Flugreservierungs-/Ticketänderung bei fehlerhaften Namensangaben des Kunden), kann Studiosus verlangen, dass der Kunde diese ersetzt.

5. Zahlungspflicht und Fälligkeit hinsichtlich der Rücktrittsentschädigung sind unabhängig von Erstattungspflichten durch eine Reiserücktrittsversicherung. Die Pflicht zur Zahlung der Versicherungsprämie wird vom Rücktritt nicht berührt.

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